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Wohnungsabnahme

Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden?

  • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.)
  • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...)
  • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)?
  • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle)
  • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe?
  • Bestehen noch Mietzinsausstände?
  • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart?

Honorar und Haftung

Das Honorar für die Wohnungsabnahme wird nach Zeitaufwand berechnet (vom Wohnort des Wohnungsabnehmers bis zum Objekt und zurück). Der Stundenansatz beträgt Fr. 120.00/Std. Die Minimalkosten für eine Abnahme betragen Fr. 200.00. Im Stundenansatz sind alle Spesen wie Km-Entschädigung, Formulare und eine kleinere Anzahl Fotos enthalten.

Die Wohnungsabnahmen-Experten stehen bezüglich ihrer Dienstleistungen in keinem Anstellungsverhältnis zum Hauseigentümerverband. Sie führen sämtliche Arbeiten auf eigene Rechnung aus. Der Verband lehnt daher jede Haftung ab.

Wohnungsabnahmen

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Urs Meier

Weidweg 1
6288 Schongau
Telefon 041 917 41 34
Telefon M. 079 455 09 90

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Pascal Keller

Rütmättlerweg 16
5524 Niederwil
Telefon M. 076 280 51 00

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Sima Rüttimann

Muristrasse 6
5628 Aristau
Telefon M. 079 603 04 56

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Sasha Stojmenovski

Ehrunsbachstrasse 33
5610 Wohlen
Telefon M. 076 392 31 11

Wohnungsabgabe
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Wohnungsabgabe

Zu den ortsüblichen Zügelterminen herrscht jedes Jahr ein reges Treiben auf dem Wohnungsmarkt. Vermieter und Mieter sollten einige Punkte beachten, um diesen Tag möglichst stressfrei hinter sich zu bringen.

Lebensdauertabelle
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Lebensdauertabelle

Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind.