Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden?
Honorar und Haftung
Das Honorar für die Wohnungsabnahme wird nach Zeitaufwand berechnet (vom Wohnort des Wohnungsabnehmers bis zum Objekt und zurück). Der Stundenansatz beträgt Fr. 120.00/Std. Die Minimalkosten für eine Abnahme betragen Fr. 200.00. Im Stundenansatz sind alle Spesen wie Km-Entschädigung, Formulare und eine kleinere Anzahl Fotos enthalten.
Die Wohnungsabnahmen-Experten stehen bezüglich ihrer Dienstleistungen in keinem Anstellungsverhältnis zum Hauseigentümerverband. Sie führen sämtliche Arbeiten auf eigene Rechnung aus. Der Verband lehnt daher jede Haftung ab.