Dem HEV Schweiz liegt viel daran, dass die Vorbezugsmöglichkeit im Bereich Wohneigentum (WEF-Vorbezug) weiterhin im bestehenden Rahmen erhalten bleibt. Dieses Instrument leistet einen wichtigen Beitrag zum Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung. Der WEF-Vorbezug gewährleistet eine eigenverantwortliche Altersvorsorge durch Wohneigentum. Gefördert wird dabei insbesondere auch der Erwerb von Eigentumswohnungen. Sie sind ein wichtiger Grund für die Erhöhung der Eigentumsquote von 35% auf knapp 40% in den letzten 10 Jahren.