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Alles rund ums Päckli

14.12.2023 MLaw Annekäthi Krebs, Juristin beim Hauseigentümerverband Schweiz

In der Adventszeit werden tausende Geschenke kunstvoll verpackt. Statt des herkömmlichen Päcklipapiers kann dies auch auf nachhaltige Weise geschehen. Tipps dazu finden Sie nachfolgend. Umso ärgerlicher ist es, wenn das Päckli nicht ankommt, weil es am Bestimmungsort gestohlen wurde. Wie ist dieser Fall versichert?

Verpackung - möglichst nachhaltig

Jedes Jahr produzieren Schweizerinnen und Schweizer pro Kopf rund 700kg Abfall. Wir gehören damit zu den Spitzenreitern in Europa. Um wie viel sich der Abfall an Weihnachten erhöht, wurde für die Schweiz bisher nicht erhoben. In Deutschland beträgt die Zunahme circa 20%. Für die Schweiz ist schätzungsweise von einer ähnlichen Erhöhung auszugehen. Um den Abfall an Weihnachten zu verringern, kann beispielsweise bei der Verpackung von Geschenken angesetzt werden. Herkömmliches Päcklipapier ist oft beschichtet. Es kann deshalb nicht recycelt werden und muss mit dem Haushaltkehricht entsorgt werden. Alternativen, um das Geschenk umweltschonender zu verpacken, sind zahlreich vorhanden: Alte Zeitungen, Geschirrtücher, Stoffe, alte Notenblätter oder Schals und Foulards. So lässt sich ein ganz individuelles Geschenk gestalten. Wer nicht auf Päcklipapier verzichten möchte, kann recyceltes Papier verwenden. Mit dem Klebstreifen sollte sparsam umgegangen werden, da zu viel vom Kleber eine Aufbereitung verunmöglicht. Für die Dekoration von Geschenken bieten sich statt Einwegbändern, eine Schnur, beispielsweise aus recyceltem Garn, oder Stoffstreifen an.

Päckli wird gestohlen

Das Päckli ist kunstvoll verpackt und der Post übergeben. Leider trifft es anschliessend beim Empfänger nicht ein. Wurde das Paket von der Post zugestellt, was sich mit der Sendungsverfolgungsnummer auf der Quittung der Post einfach überprüfen lässt, und ist es weder vom Nachbarn entgegengenommen worden noch am üblichen Empfangsort auffindbar, liegt ein Diebstahl nahe. Ab dem Moment, wo sich das Päckli im Briefkasten, vor der Haustür oder im Treppenhaus befindet, wird es aus Versicherungssicht als Bestandteil des Hausrats des Empfängers behandelt. In diesen Fällen kommt die Hausratsversicherung zum Zug, sofern «einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen wurde. Ob eine Strafanzeige bei der Polizei notwendig ist, sollte direkt mit der Versicherung geklärt werden. Liegt grobfahrlässiges Handeln vor, wenn beispielsweise ein Paket über längere Zeit an einem öffentlich einsehbaren Ort liegen gelassen wird, kann dies dazu führen, dass die Versicherung die Leistung reduziert.