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Gefahrenkarte – ihre Bedeutung

01.10.2019 ANNEKÄTHI KREBS, MLaw, Juristin beim HEV Schweiz

Naturgefahren – Die Bedrohung durch gravitative Naturgefahren wie Hochwasser, Rutschungen, Lawinen, Felsstürze etc. wird in den Gefahrenkarten aufgezeigt. Die Kantone erstellen und führen diese mit Unterstützung des Bundes nach.

Gefahrenkarten können im Internet auf den kantonalen Geoportalen abgerufen werden. Sie sind das Resultat der Gefahrenbeurteilung. Als Basis dienen dabei technisch-wissenschaftliche Abschätzungen zur Häufigkeit von Ereignissen, Experteneinschätzungen sowie die Erfahrungen von Gemeinden und Betroffenen. Die Gefahrenkarten sind ein wichtiges Instrument, um die Risiken von Naturgefahren bereits mittels raumplanerischer Massnahmen zu minimieren. Hierfür werden beispielsweise Gefahrenzonen im für jedermann verbindlichen Nutzungsplan markiert und entsprechende Bauauflagen bestimmt. Diese Bauauflagen sind somit im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen.

Gefährdung: Bedeutung der Farben

Betrachtet man eine Gefahrenkarte, stellt man unterschiedlich eingefärbte und nicht markierte Gebiete fest. In erster Linie unterscheidet die Karte zwischen gefährdeten Gebieten (farbig) und nicht gefährdeten Gebieten (nicht farblich gekennzeichnet). Die Farben dienen dazu, den Gefährdungsgrad zum Ausdruck zu bringen. Dieser ergibt sich daraus, wie stark ein Ereignis ausfallen könnte (Intensität) und wie häufig mit diesem zu rechnen ist (Häufigkeit). Sie geben erste Hinweise auf die zu erwartenden Folgen für Personen, Gebäude und Anlagen. Im Beispiel Hochwasser wird die Bedeutung der jeweiligen Farben erklärt.

Nicht berücksichtigt wird in der Gefahrenkarte «Hochwasser» die Gefährdung durch Wasser, das durch Oberflächenabfluss, Grundwasseranstieg oder Kanalisationsrückstau eindringt. Die Obeflächenabflusskarte ist keine Gefahrenkarte, sondern nur eine Gefahrenhinweiskarte. Das heisst, sie hat keinen rechtsverbindlichen Charakter.

Zweck und Folgen der Karten

Gefahrenkarten dienen in erster Linie als Grundlage für Entscheide in der Raumplanung und im Baubewilligungsverfahren. Ausschlaggebend für die Einstufung sind das Ausmass der Sachschäden an durchschnittlich gebauten Gebäuden und die Gefährdung von Personen nach Massgabe ihrer Aufenthaltsdauer. Welcher Naturgefahr wie Rechnung getragen werden muss, wird in der kommunalen Bau- und Zonenordnung geregelt und ist im Einzelfall abzuklären.

Im Beispiel Hochwasser sind die baulichen Auswirkungen in den jeweiligen Gefahrengebieten aufgeführt.

Der Käufer oder Bauherr und die Gefahrenkarte

Es ist als Immobilieneigentümer, Käufer oder Bauherr essenziell zu wissen, in welchem Gebiet sich ein Gebäude befindet. Deshalb sind vor einem Kauf oder vor der Planung eines Bauvorhabens die Gefahrenkarten des betreffenden Kantons und der Zonenplan der Gemeinde zu konsultieren. Der Bauherr muss sich bewusst sein, dass er verantwortlich ist für die Informationsbeschaffung im Bereich Naturgefahren. Zudem muss er den Planer explizit damit beauftragen, die entsprechenden Naturgefahren zu berücksichtigen.

WEITERE INFOS

Nützliche Links zum Thema Naturgefahren / Gefahrenkarte:

 

Die Plattform www.schutz-vornaturgefahren.ch zeigt mit einem interaktiven Naturgefahren-Check und diversen Planungshilfen für Immobilieneigentümer, Architekten und Ingenieure konkrete Lösungen auf.

 

Der Zurich Naturgefahren-Radar bietet eine fundierte Standort- und Liegenschaftsanalyse: www.zurich.ch/de/services/naturgefahren